4. Winterdienst
Gehört diese Regelung in den Mietvertrag? Diese Frage wird hier geklärt.
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Wenn der Vermieter die Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen, auf die Mieter übertragen will, dann sollte der Vermieter hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung treffen. Dies kann auch formularmäßig im Rahmen einer Hausordnung geschehen, wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Besser ist es aber, der Vermieter nimmt die Pflicht des Mieters, Schnee zu räumen und zu streuen, als zusätzliche Vereinbarung in den Mietvertrag auf.
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