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1. Mietkürzung und Minderungsrecht


Das richtige Vorgehen bei der Feststellung von Mangeln in der Wohnung sowie der Mietkürzung

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Wann der Mieter sein Minderungsrecht verliert?

Stellt der Mieter einen Mangel an der Wohnung fest, muß er den Vermieter darüber sofort informieren. Der Vermieter muß die Gelegenheit haben, die Mängel zu beseitigen und Schäden vorzubeugen, jedenfalls aber zu begrenzen. Unterläßt der Mieter eine sogenannte "Mängelanzeige", verliert er sein Recht, wegen dieser Mängel die Miete zu kürzen. Er riskiert damit außerdem, sich schadenersatzpflichtig zu machen. Und auch dann, wenn der Mieter trotz Kenntnis des Mangels die Miete weiterhin unverändert in vollem Umfang zahlt, ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

Richtiges Vorgehen des Vermieters bei Mietkürzungen

Der Vermieter sollte nachprüfen, ob der Mangel tatsächlich nach Übergabe der Wohnung aufgetreten ist. Oder handelt es sich um einen Mangel, der bereits bei Mietbeginn vorlag und seither dem Mieter bekannt ist? In diesem Fall besteht kein Minderungsrecht.

Ist der geltend gemachte Mangel erheblich? Anhand der Angaben des Mieters kann dies geprüft und gegebenenfalls einen perönlichen Eindruck verschafft werden.

Bei Mängeln: Umgehend eine Reparatur veranlassen.

Bei Vermietung einer Eigentumswohnung: Falls es sich um einen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, sollte am besten unverzüglich den Verwalter darüber informiert werden.

Sind durch den Mangel andere Wohnungen in Gefahr (z.B. Wasserschaden), sollten auch umgehend die betroffenen Miteigentümer informiert werden, damit diese alles Erforderliche veranlassen können, um den Schaden in derer Wohnung möglichst gering zu halten.

Überprüfe, ob der vom Mieter angesetzte Minderungsbetrag angemessen ist (eine Übersicht über angemessene Minderungsbeträge findet sich im Immobilien-Berater).

Teile dem Mieter das voraussichtliche Ende der Reparaturarbeiten mit und setze nach Abschluß der Reparaturarbeiten erneut mit dem Mieter in Verbindung, um ihn darauf hinzuweisen, daß nun kein Grund mehr besteht, die Miete zu kürzen.

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