5. Betriebskosten
Welche Betriebskosten in einen Mietvertrag genau aufgelistet werden sollten...
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Die Umlegung der "sonstigen Betriebskosten" auf die Mieter ist in der Praxis immer wieder umstritten. Zu den umstrittenen Positionen zählen beispielsweise:
Kosten der Dachrinnenreinigung.
Kosten für Überprüfung und Wartung von Feuerlöschgeräten.
Kosten für Gemeinschaftsanlagen, wie beispielsweise eine Sauna oder einen Swimmingpool.
Kosten der Reinigung und Wartung eines Müllschluckers.
Kosten für die Wartung einer Lüftungsanlage.
Kosten für die Wartung und Prüfung von Blitzschutzanlagen.
Will der Vermieter sonstige Betriebskosten mit abrechnen, sollten im Mietvertrag immer genau auflistet werden, welche sonstigen Betriebskosten im einzelnen vom Mieter getragen werden sollen. Der Vermieter sollte auf genaue eindeutige Formulierungen achten, da Unklarheiten meistens zugunsten des Mieters ausfallen. Befinden sich im Mietshaus also etwa Feuerlöscher oder eine Gemeinschaftssauna, dann empfiehlt sich für den Mietvertrag beispielsweise folgende zusätzliche Formulierung:
"Zu den sonstigen Betriebskosten zählen die Betriebs- und Wartungskosten für die Gemeinschaftssauna und sämtliche Feuerlöscher im Haus."
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