3. Maklerprovision sparen
Wie Sie durch geschicktes Vorgehen die Maklerprovsion beim Erwerb von Immobilien sparen können.
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Der Immobilienmakler gehört verglichen mit Versicherungsmakler oder Warenmakler zum Zivilmakler. Im Vergleich zum Handelsmakler, dessen Rechtsverhältnisse sich nach dem HBG richten, werden die Rechte von Zivilmaklern in erster Linie im BGB (§§ 652 ff.) geregelt.
Das Beauftragen eines Maklers beim Hauskauf erfordert eine Provision, die Sie evtl. auch sparen könnten:
1. Immobilie ohne Makler kaufen, sofern es möglich ist. In der heutigen Zeit finden Sie Ihren Traumhaus oft auch ohne Hilfe eines Maklers / Vermittlers.
2. Mit dem Makler über Provisionssenkung verhandeln. Sollte der Makler ein unverhältnismäßig hoher Lohn verlangen, können Sie den §§ 655 im BGB in Anspruch nehmen und den Betrag durch ein Urteil herabsetzen.
3. Prüfen, ob der Makler ein Verwandter, Angestellter oder Firmenpartner des Verkäufers ist. Wenn ja, Provisionszahlung verweigern oder gezahlte Provision einklagen.
4. Prüfen, ob der Makler vor Vertragsabschluss auf Mehrwertsteuer hingewiesen hat (z.B. im Expose). Wenn nein: nur Nettosumme zahlen.
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